15 Wohnungen, Bauschadengutachten mit nachfolgender Sanierung:
Aufnahme und Wertung der Schäden an der Bausubstanz durch Begehung des Objektes, insbesondere im Bereich der Fassaden, der Balkone, der angrenzenden Räume im inneren der Wohnungen sowie der übrigen Gemeinschaftsbereiche;
Wertung der Schäden durch Erstellung eines Schadensgutachtens mit Empfehlungen zu den jeweiligen Maßnahmen zur Schadenbeseitigung, incl. Kostenschätzung.